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Freiberufler vs Angestellte: Vor- und Nachteile der Beschäftigungsverhältnisse

Die berufliche Tätigkeit kann in Deutschland auf Basis einer Anstellung oder als Selbstständiger erfolgen. Beide Beschäftigungsverhältnisse haben Vor- und Nachteile.

Angestellte profitieren von einer erhöhten Sicherheit im Krankheitsfall. Sie bekommen bezahlten Urlaub und im Falle der Entlassung Arbeitslosengeld. Diese Absicherung haben Selbstständige nicht. Dafür können sie ohne Weisungsbefugnis arbeiten. Sie teilen ihre Zeit frei ein. Zudem entscheiden sie individuell, in welchem Bereich sie arbeiten möchten.

In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, was für Sie die beste Option ist. Sollten Sie auf einen Freiberufler setzen oder auf einen neuen Angestellten. Wir befassen uns mit den Vor- und Nachteilen beider Optionen.

Die Unterschiede im Detail

Es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen einem Angestelltenvertrag und dem Honorarvertrag, den Sie mit einem Freelancer abschließen. Anhand dieser Unterschiede müssen Sie individuell entscheiden, welches Vertragsverhältnis für Ihr Unternehmen das bessere ist.

Arbeitsvertrag vs. Honorarvertrag

Angestellte bekommen mit dem Beginn ihrer Beschäftigung einen Arbeitsvertrag.Der Arbeitsvertrag kann eine Befristung enthalten: So werden vor allem in der Anfangszeit Probezeiten vereinbart. Während dieser kann der Angestellte, aber auch der Arbeitgeber jederzeit kündigen.

Unbefristete Arbeitsverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Sie können nach den Regeln des Kündigungsschutzes aufgelöst werden.

Ein Honorarvertrag lässt sich sehr flexibel gestalten. Er kann für ein Projekt laufen. Es gibt aber auch hier unbefristete Verträge. So können Freelancer innerhalb eines Unternehmens immer dann Projekte annehmen, wenn es in ihre Planung passt.

Anders als Arbeitsverträge enthalten Honorarverträge keine Kündigungsfrist. Diese ist nicht notwendig, da der Vertrag nach dem Ende des Projekts automatisch ausläuft. Somit zeichnen sich Honorarverträge durch eine zeitliche Begrenzung aus.

Arbeitsverträge werden nach einer Kündigung in der Regel nicht neu ausgestellt. Rechtlich wäre es möglich. Doch oftmals ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Angestellten ein endgültiger Prozess. Beide Parteien wünschen keine Rückkehr in das Arbeitsverhältnis.

Honorarverträge können immer wieder neu aufgelegt werden. Dies ist der Fall, wenn ein ähnliches Projekt aussteht. Es gibt viele Freelancer, die abwechselnd für einen festen Kundenstamm arbeiten. Es ist möglich, den Honorarvertrag flexibel an die Zusammenarbeit anzupassen.

Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet ausgestellt sein. Eine Befristung kann verlängert werden. Die Überführung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ebenfalls möglich.

Ein Honorarvertrag hat immer eine zeitliche Begrenzung. Er lässt sich jederzeit wieder auflegen, wenn erneut Bedarf an der Expertise des Freelancers besteht.

Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

Nach dem Auslaufen einer Befristung kann der Arbeitsvertrag fortgeführt werden. Zu beachten ist, dass die Befristung nicht länger als zwei Jahre andauern kann. Eine dreimalige Verlängerung der Frist ist gestattet. Dann geht der Arbeitsvertrag automatisch in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über.

Ein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis unterliegt ab einer bestimmten Unternehmensgröße dem Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass Angestellte nicht willkürlich entlassen werden können. Gibt es keinen triftigen, gesetzlich abgesicherten Kündigungsgrund, bleibt das Beschäftigungsverhältnis bis zum Eintritt in die Rente oder die Kündigung durch den Angestellten bestehen.

Selbstständige gehen kein festes Beschäftigungsverhältnis ein. Sie bleiben frei in ihren Entscheidungen. Insbesondere wählen sie ihre Auftraggeber aus. Sie entscheiden auch, wie lange sie für einen Auftraggeber arbeiten möchten.

Exklusivität – Arbeit für einen Auftraggeber

Angestellte gehen ein exklusives Beschäftigungsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber ein. In der Regel ist es nicht möglich, ein weiteres Arbeitsverhältnis abzuschließen. Doch es gibt Ausnahmen:

Unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Angestellte einen Nebenjob ausüben. Dieser darf nicht bei der Konkurrenz ausgeübt werden. Wenn es im Arbeitsvertrag steht, muss der Angestellte den Arbeitgeber fragen.

Es ist auch möglich, zwei Teilzeitjobs anzunehmen. Doch auch dies kann der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. In der Regel verhält es sich so, dass der Angestellte nur bei einem Arbeitgeber ein Vertragsverhältnis unterschreibt.

Selbstständige sind nicht an einen Auftraggeber gebunden. Sie können mehrere Projekte gleichzeitig bearbeiten, so es ihre Zeit zulässt. Wichtig ist hier, dass die Deadlines eingehalten werden.

Sie müssen einen Auftraggeber nicht fragen, ob sie ein zweites Projekt bearbeiten dürfen. Und sie sind berechtigt, für die Konkurrenz zu arbeiten. Somit sind Selbstständige in ihren Entscheidungen freier und unabhängiger als Angestellte.

Angestellte arbeiten in der Regel exklusiv für einen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind aber möglich, beispielsweise in Form eines Nebenjobs.

Selbstständige haben mehrere Auftraggeber. Dies müssen sie dem Finanzamt nachweisen, andererseits könnte ihnen unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Scheinselbstständigkeit unterstellt werden.

Selbstständige entscheiden frei über ihre Aufträge. Es gibt keine Einschränkungen.

Angestellte sind Angehörige eines Unternehmens

Wer in einer Anstellung arbeitet, zählt als fester Mitarbeiter zum Unternehmen. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. So können sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, die nur Mitarbeitern vorbehalten sind. Sie unterliegen dem Kündigungsschutz und können sich in größeren Unternehmen bei Problemen an den Betriebsrat wenden.

Angestellte sind weisungsgebundene Mitarbeiter. In der Regel entscheiden sie nicht selbst, welche Arbeiten sie ausführen möchten. Sie haben einen fest definierten Bereich, der vom Chef oder Teamleiter festgelegt wird.

Die Arbeitszeiten eines Angestellten werden in der Regel vom Arbeitgeber vorgegeben. Es gibt Regelungen für Gleitzeit und für das Homeoffice. Doch der Angestellte kann nicht frei bestimmen, wann er arbeiten möchte.

Selbstständige sind nicht Mitarbeiter des Unternehmens

Selbstständige sind keine Angehörigen des Unternehmens. Dies gilt auch dann, wenn sie für einen Zeitraum von mehreren Monaten in einer Firma tätig sind. Sie können somit keine besonderen Rechte in Anspruch nehmen. Allerdings sind sie auch nicht weisungsgebunden.

Freelancer bestimmen ihre Arbeitszeiten in der Regel selbst. Sie gehen ihrem Projekt nach und sind nicht in die Arbeitsaufläufe des Unternehmens integriert. Das gilt auch dann, wenn sie eine Büro überstellt bekommen. Absprachen in Bezug auf die Arbeitszeiten sind selbstverständlich möglich. Der Selbstständige hat aber ein Mitspracherecht.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Anstellung und einer selbstständigen Tätigkeit ist die Mitgliedschaft in dem Unternehmen: Selbstständige sind kein Mitglied. Dies gilt unabhängig von dem Zeitraum, den sie für das Unternehmen arbeiten. Angestellte sind während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages an das Unternehmen verbunden.

Der Aspekt der Bezahlung

Auch in Bezug auf die Bezahlung gibt es Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen. Angestellte beziehen ein monatliches Gehalt. Dies ist in der Regel gleichbleibend. Unterschiede kann es durch Schichtarbeit, Mehrarbeit oder Prämien geben.

Darüber hinaus haben Angestellte Anspruch auf die Zahlung von Sozialleistungen durch den Arbeitgeber. Dieser übernimmt einen Anteil an den Sozialversicherungskosten. Dazu zählen die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenversicherung.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch den Auftraggeber. Sie erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern ein Honorar. Dieses kann einmalig oder in monatlichen Raten ausbezahlt werden. Dich auch bei einer monatlichen Zahlung handelt es sich nicht um ein klassisches Gehalt.

Entlohnung von Freelancern

Die Form der Entlohnung von Freelancern bestimmt der Auftraggeber in der Regel nicht allein. Der Freelancer hat ein Mitspracherecht. So kann er entscheiden, ob er für einen Festpreis oder einen Stundensatz arbeitet. Bei großen Aufträgen sind auch Tagessätze üblich.

Abhängig von der Art der Tätigkeit des Freelancers können Pauschalen oder Gagen gezahlt werden. Grundsätzlich wird die Entlohnung ausgehandelt. Dies bedeutet, dass der Freelancer einen Stundensatz vorgibt. Der Auftraggeber kann sich auf eine Verhandlung einlassen. Er bestimmt aber nicht, wie hoch das Honorar ist.

Urlaub, Krankheit und schwache Auftragslage

Angestellte haben Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Mindestanspruch beträgt 24 Arbeitstage. Bei Krankheit bekommen sie für einen Zeitraum von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach ist die Krankenkasse für die Zahlung von Krankengeld verantwortlich.

Bei einer schwachen Auftragslage muss der Unternehmer dem Angestellten weiter Lohn und Gehalt zahlen. Dies kann nur in Ausnahmefällen ausgesetzt werden: Der Unternehmer muss Kurzarbeit beantragen.

Freelancer bekommen nur dann ein Honorar, wenn sie auch gearbeitet haben. Wenn sie nicht tätig sind, etwa weil die Auftragslage schlecht ist, bekommen sie kein Geld. Sie haben keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Auch einen bezahlten Urlaub bekommen sie nicht. All diese Posten müssen sie mit ihrem Honorar ausgleichen. Entsprechend sollte der Stundensatz angepasst sein.

Arbeitszeiten, freie Zeiteinteilung und die Deadline

Bei der direkten Gegenüberstellung hat der Angestellte Arbeitszeiten einzuhalten. Der Freelancer kann diese frei einteilen. In der Praxis verhält sich das aber etwas anders: Freie Mitarbeiter haben Fristen und Abgabetermine einzuhalten. Diese sogenannten Deadlines können ebenfalls zu einer festen Arbeitszeit führen.

Wenn sie nicht eingehalten werden, verliert der Freelancer den Auftrag. Seine bislang geleistete Arbeit wird im schlimmsten Falle nicht honoriert. Es können individuelle Absprachen über die Verlängerung einer Deadline getroffen werden. Doch darauf muss sich der Auftraggeber nicht einlassen.

Deadlines relativieren die freie Zeiteinteilung bei Freelancern etwas. Dies gilt vor allem dann, wenn der Freelancer Probleme hat, seine Aufträge zu ordnen und gezielt abzuarbeiten.

Angestellte haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie bekommen ihr Geld auch bei schwacher Auftragslage. Dafür müssen sie feste Arbeitszeiten einhalten. Freelancer haben kein Anspruch auf Geld für die Zeit, in der sie nicht arbeiten. Sie sind drei in ihrer zeitlichen Gestaltung, müssen aber Deadlines einhalten.

Bildquelle: unsplash.com

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